section_mobile_logo_top
section_topline
+49 (0)941 - 307280
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontakt unter: +49 (0)941 - 307280
section_navigation
section_component
A5498 19 039

Arbeitsunfähigkeit:
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig werden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen und ihm hierüber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Setzen Sie sich in diesem Fall unverzüglich mit unserer Praxis in Verbindung, denn eine rückwirkende Bescheinigung durch uns ist nicht möglich. Bei AU-Bescheinigungen ist eine persönliche Vorstellung in der Praxis zwingend erforderlich.

Bescheinigungen, Berichte und Atteste sind nur selten eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und müssen daher von Ihnen bei Abholung bezahlt werden. Informieren Sie sich über die Kosten im Voraus und stimmen Sie den Umfang des gewünschten Attestes mit uns ab.
Hinweis
Leider ist die Nachfrage nach Terminen in der Rheumatologie extrem hoch, sodass wir nur sehr wenigen Neupatient*innen überhaupt einen Termin anbieten können. Nehmen Sie hierzu bitte telefonisch Kontakt mit uns auf.
section_breadcrumbs
footer