AU / Atteste
Arbeitsunfähigkeit: Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig werden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen und ihm hierüber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Setzen Sie sich in diesem Fall unverzüglich mit unserer Praxis in Verbindung, denn eine rückwirkende Bescheinigung durch uns ist nicht möglich. Bei AU-Bescheinigungen ist eine persönliche Vorstellung in der Praxis zwingend erforderlich.
Bescheinigungen, Berichte und Atteste sind nur selten eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und müssen daher von Ihnen bei Abholung bezahlt werden. Informieren Sie sich über die Kosten im Voraus und stimmen Sie den Umfang des gewünschten Attestes mit uns ab.