Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zur Früherkennung von Krebs umfasst folgende Untersuchungen:
- Je nach Versicherung bereits ab 18 Jahren alle 2 Jahre Hautkrebsscreening (Sonderleistung, regulär ab 35)
- Frauen ab 20 Jahre: einmal jährliche Genitaluntersuchung (gezielte Anamnese zu Menstruationsstörungen, Ausfluss etc; Abstrich und zytologische Untersuchung) - (beim Gynäkologen)
- Frauen ab 30 Jahre: einmal jährliche Brust- und Hautuntersuchung (Anamnese zu Beschwerden, Veränderungen; Abtasten von Brust und regionären Lymphknoten; Anleitung zur Selbstkontrolle) - (beim Gynäkologen)
- Frauen und Männer ab 35 Jahre: alle 2 Jahre Hautkrebsscreening (Untersuchung der gesamten Haut auf verdächtige Hautveränderungen) - (beim Hausarzt oder Hautarzt)
- Männer ab 45 Jahre: einmal jährlich Prostata-, Genital- und Hautuntersuchung (Anamnese zu Veränderungen, Beschwerden; Abtasten von Prostata und Lymphknoten) - (beim Hausarzt)
- Frauen und Männer ab 50 Jahre: einmal jährlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung (Abtasten des Enddarms, iFOBT Test auf Blut im Stuhl) - (beim Hausarzt)
- Männer ab 50 Jahre, Frauen ab 55 Jahre: Darmspiegelung zur Krebsvorsorge (oder wahlweise jedes Jahr iFOBT), Wiederholung einmalig nach 10 Jahren oder je nach Befund früher und häufiger - (iFOBT beim Hausarzt, Darmspiegelung beim Gastroenterologen)
- Frauen von 50 bis 69 Jahren: alle zwei Jahre Mammografie-screening (Einladung zur Röntgenuntersuchung der Brust durch zertifizierte Screeningeinheiten, erforderliche flächendeckende Strukturen derzeit im Aufbau) - (beim Radiologen oder speziellen Gynäkologen)